Nachdem die Aufstellung des Bebauungsplanes "Auf der Hohen Grippen" im Regelverfahren durchgeführt werden soll, ist auch eine Flächennutzungsplanänderung in diesem Bereich erforderlich.
Wortmeldungen hierzu:
Biener Johann: Bei der Fl.-Nr. 693 handelt es sich nicht um einen Weg, sondern um die GVS Thalmassing-Weillohe.
Englbrecht Mathias: Gibt es jetzt schon eine Kostenübernahmevereinbarung?
Vorsitzender: Nein, noch nicht.
Englbrecht Mathias: Dann kann ich bei der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes nicht mitgehen. Wir hängen mit den 36.000 € Kosten komplett in der Luft.
Haase Helmut: Eine Bedarfsbegründung fehlt.
Haselbeck Wolfgang: Bisher war es immer so, dass erst eine Kostenübernahmevereinbarung geschlossen und dann ein Planungsbüro beauftragt wurde.
Vorsitzender: Wir sind dabei, die Kostenübernahmevereinbarung vorzubereiten. Es ist nur anteilige Kosten bisher angefallen. Nicht der Gesamtbetrag.
Haase Helmut: Erwachsen uns Nachteile aus diesem Baugebiet? Kann es in Bezug auf Mühlfeld I Probleme geben?
Vorsitzender: Nein. Alle geplanten Einrichtungen wurden dem Investor (HELU) vorab angeboten. Es verneinte entweder oder die Konditionen waren nicht annehmbar. Daher sind wir unserer Verpflichtung nachgekommen.
Der Gemeinderat beschließt die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Thalmassing für die Aufstellung des Bebauungsplanes "Auf der Hohen Grippen" im Bereich der Fl.-Nr. 792 der Gemarkung Thalmassing. Die Fläche wird umfasst
- im Norden von der Fl.-Nr. 792/1 (Ackerfläche)
- im Westen von der Fl.-Nr. 722 (Weg)
- im Osten von der Fl.-Nr. 797 (Wolkeringer Straße)
- und im Süden von der Fl.-Nr. 693 (GVS Thalmassing-Weillohe).
Ja-Stimmen: | 12 |
Nein-Stimmen: | 4 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 16 |