Kommunale Wärmeplanung-Stellung eines Förderantrages
Sachvortrag:
Der Bund hat ein Förderprogramm "Kommunale Wärmeplanung" aufgelegt. Gefördert wird die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe Dienstleister. Die Wärmeplanung soll eine abgestimmte Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale Wärmeversorgung schaffen.
Aktuell ist davon auszugehen, dass alle Kommunen unter 10.000 Einwohner, und damit auch Thalmassing bis 30.06.2028 eine kommunale Wärmeplanung aufweisen müssen.
Für Anträge bis 31.12.2023 stellt das Förderprogramm eine Zuwendung von 90% in Aussicht.
Jedoch ist darauf hinzuweisen, dass bislang jegliche Gesetzesgrundlage für Bayern fehlt. Man geht davon aus, dass Bayern hier zu 100% die Kosten dieser Wärmeplanung tragen muss.
Der Fördertopf wurde wegen Haushaltskonsolidierungen des Bundes kurzfristig auf Eis gelegt. Anträge, die noch nicht verbeschieden sind, erhalten ebenfalls keine Förderung. Es ist gar nicht mehr möglich über das Portal einen Antrag einzureichen.
Beschluss:
Der Gemeinderat möchte eine Wärmeplanung erstellen lassen, welche die Vorgaben nach dem WPG erfüllt.
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