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öffentlich


Antrag auf Baugenehmigung gemäß Art. 64 BayBO für den Neubau eines Ausbildungszentrum auf dem Flurstück 550/7, Gemarkung Thalmassing



Sachvortrag:
Der Bauherr beantragt den Neubau eines Ausbildungszentrums.
 
Das geplante Bauvorhaben liegt im Außenbereich.
 
Die Zufahrt erfolgt über einen Privatweg der Forstverwaltung Freistaat Bayern und grenzt an die Staatstraße ST2143.
 
Die Stellungnahme vom WZV zur Wasserversorgung liegt noch nicht vor.
 
Gem. Stellungnahme AZV ist die Abwasserversorgung nicht gesichert. Das Grundstück liegt in einer Entfernung von rd. 1,8 km zur nächsten öffentlichen Kanalisation in Weillohe. Zur Sicherstellung einer Abwasserentsorgung wäre somit ein Abwasserpumpwerk sowie eine 1,8 km lange Abwasserdruckleitung u.a. parallel zur Staatstraße ST 2143 zu errichten. Sollte der Bauherr ein Anschluss an die öffentliche Kanalisation benötigen oder wünschen, so ist eine Sondervereinbarung zwischen dem AZV und dem Bauherrn zu der Sicherstellung der Abwasserentsorgung incl. Regelung der Kostenübernahme der Baukosten durch den Bauherrn zu schließen.
 
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.
 

Beschluss:
Zu o. g. Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
16
 

 



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Gemeinde Thalmassing
Kirchweg 1, 93107 Thalmassing
Tel.: 09453 9934-0
E-Mail: gemeinde.thalmassing@thalmassing.de
Gemeinde Thalmassing
Kirchweg 1 · 93107 Thalmassing · Tel.: 09453 9934-0 · gemeinde.thalmassing@thalmassing.de
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