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öffentlich


Antrag auf Vorbescheid gemäß Art. 71 BayBO für die Erweiterung, Aufstockung und energetische Sanierung des bestehenden 2-Familienhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 430, Gemarkung Thalmassing



Sachvortrag:
Der Bauherr beantragt die Erweiterung, Aufstockung und energetische Sanierung des bestehenden 2- Familienhauses.
 
Das geplante Bauvorhaben liegt im Innenbereich.
 
Um die Stellplätze nachweisen zu können, soll die Zufahrt zum Grundstück künftig nicht mehr von der Luckenpainter Straße aus, sondern von der Stichstraße Richtung OGV-Haus aus erfolgen. Diese wurde bereits als öffentliche Straße bis zum OGV-Haus gewidmet.
 
Eine Stellungnahme vom WZV für die Wasserversorgung liegt noch nicht vor.
 
Die Abwasserentsorgung ist gesichert.
 
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.
 
GR Herr Wild merkte an, dass der Antrag zurückgestellt werden soll, der Plan soll nicht genehmigt werden. Man sollte erst nachfragen, welche Nutzung es haben sollte? Ist es für Arbeiter gedacht? Werden es normale Wohnungen sein? Der Wasserspielplatz ist dann gleich bei der Einfahrt?
GR Herr Haase, kann man das zurückstellen?
BGM, wenn die Angaben nicht ausreichen.
GR Haase, es ist ja nur ein Vorbescheid.
BGM, wie ist es mit Dachgeschoß? Wohnungsnutzung?
Vorschlag von GR Herr Haase, es sollte abgelehnt werden, da die Ausfahrt direkt zum Kinderspielplatz hingeht. Wird auch Probleme mit den Nachbarn geben.
1. Vorsitzender, richtig. Baulich muss an dem Gebäude was gemacht werden. Wenn wir ablehnen, besteht es weiter. Baurechtlich betrachtet wird es verhindert.
GR Herr Haase, die Nachbarn und Anlieger sind damit nicht einverstanden. Die Bewohnerzahl sollte so niedrig wie möglich gehalten werden. Die Ausfahrt sollte nicht auf unseren Weg sein.
GR Herr Probst, gemeindliches Einvernehmen ablehnen, das können wir immer noch. Fragen wir die Frau einfach.
GR Herr Haase, Im Baugebiet "Am Moosfeld" Untersanding, gab es da Schwierigkeiten.
Herr Probst: vielleicht 6 Wohneinheiten?
Herr Haase, es ist nur ein Vorbescheid.
GR Herr Wild, was spricht dagegen, wenn wir die Frau fragen?
GR Herr Haase, was bringt das?
GR Frau Mulitze, es ist doch egal wie viele Wohnungen. Ausfahrt ist der Weg zum Kinderspielplatz. Das ist doch eine Gefährdung für die Kinder, das Wohl des Kindes sollte an erster Stelle stehen.
GR Herr Haase, ja es können keine 10 Stellplätze an diesem Ort errichtet werden.
GR Herr Breu, die Ausfahrt sollte in der Luckenpainter Straße bleiben.
1. BGM, er ist halt eine öffentlich gewidmete Straße.
GR Frau Mulitze, es geht aber um das Wohl der Kinder.
GR Herr Breu, muss dem Landratsamt mitgeteilt werden, dass es da um die Sicherheit der Kinder geht.

Beschluss:
Zu o. g. Bauantrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
0
Nein-Stimmen:
16
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
16
 
 

 



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Gemeinde Thalmassing
Kirchweg 1, 93107 Thalmassing
Tel.: 09453 9934-0
E-Mail: gemeinde.thalmassing@thalmassing.de
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