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öffentlich


Finanzierung durch Eigen- und Fördermittel



Sachvortrag:
Die Finanzierung des Auf- und Ausbaus von leistungsfähiger Telekommunikationsinfrastruktur erfolgt im Wesentlichen durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln. Hierbei werden sowohl Fördermittel auf Grundlage der Gigabit-RL 2.0 in Anspruch genommen, die durch die Fördermittel aus der Kofinanzierung in Bayern 2.0 aufgrund der Richtlinie über die Kofinanzierung der Förderung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern vom 1. August 2023 (Bayerische Kofinanzierungs- Gigabitrichtlinie 2.0 - KofGibitR 2.0) ergänzt werden. Weiterhin wird geprüft, ob ein Härtefall vorliegt, der den kommunalen Eigenanteil in einem Projekt noch zusätzlich in Abhängigkeit der durchschnittlichen Finanzkraft der letzten fünf Jahre abschmelzen könnte. Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands ist wie auch bei der Gigabit-RL 1.0 beabsichtigt, für die Kommunen eines jeweiligen Clusters einen gesamthaften Antrag (Sammelantrag) auf Infrastrukturförderung zu stellen. Der verbleibende Anteil, der nicht über Fördermittel finanzierbaren Kosten muss von den Kommunen in Form eines Eigenanteiles selbst getragen werden.
 
Nach derzeitiger Kostenschätzung ist für das Ausbauvorhaben in Ihrer Gemeinde von Bau- und Materialkosten in Höhe von EUR 2.610.000 auszugehen. Hierbei sind sämtliche Kosten für die Erschließung mit Breitbandinfrastruktur inklusive der Herstellung des sog. Gebäudestichs (Anschlussleitung vom öffentlichen Grund bis zum Übergabepunkt des Gebäudes) enthalten. Die Höhe der Baukostenschätzung beruht auf der derzeitigen und vorläufigen Schätzung der von der LNI beauftragten Fachplaner, die in Anlehnung an die Kostenkalkulationen des Zuwendungsebers anhand bisheriger Erfahrungswerte aus anderweitigen Ausbauvorhaben sowie der bislang absehbaren Kostenentwicklung im Bau- und Materialbereich und einem Risikozuschlag aufgrund der derzeitigen Krisensituation infolge der Ukrainekrise und der Belastung von Lieferketten erarbeitet wurde. Die vorläufige Kostenschätzung erfolgt aus Transparenzgründen zu einem frühen Zeitpunkt im Projekt und wird im weiteren Projektverlauf mit der Ausarbeitung der Feinplanung für die Erschließungsmaßnahmen weiter bis zum Detailgrad einer Kostenberechnung fortgeschrieben. Die vorläufige Kostenschätzung soll zur Information und als Grundlage für eine belastbare Entscheidung durch die kommunalen Gremien dienen. Ein Härtefall liegt vor, wenn der (fiktive) kommunale Eigenanteil in einem Projekt 30 % der durchschnittlichen Finanzkraft der letzten fünf Jahre übersteigen würde. In diesem Fall wird die Differenz zwischen dem fiktiven Eigenanteil und dem Betrag, der 30 % der durchschnittlichen Finanzkraft der letzten fünf Jahre entspricht, zusätzlich zu 90 % durch den Freistaat Bayern gefördert.
 
Damit beträgt der seitens Ihrer Kommune zu tragende Eigenanteil nach derzeitigem Stand 261.000 EUR.
 
Der Weg zum kommunalen Netzwerk wird von Frau Spangler von der LNI vorgestellt.
- 13.07.2023 Netzbetreiber Telekom (viele Bewerber) erhielt alle Cluster
- Leistungsphasen 4 - 8 eigenes Planungsbüro/Lenkungskreis
- Förderantrag muss bei allen Gemeinden gestellt werden, Frist bis zum 15.10.2023
- Thalmassing ist ein Topstandort, je nachdem wer mitmacht
- Beschlussvorschlag sollte sein, das der 1. Bürgermeister lt. Beschluss abstimmen darf.
- Förderfähig zusätzlich alle Adressen, die nicht mehr als 200 Mbit haben.
- Neubaugebiete sind nicht förderfähig
- Obermassing und Neueglofsheim sind Nachverdichter, wird mit Planer noch geklärt
- Unser Planungsbüro ist Lahn Consult aus Hamburg
- 2.610.000,00 € =        Bundesförderung 1.305000,00   50 %
                                    Kofinanzierung 1.044.000,00     40 %
                                    Gemeinde         261.000,00        10 %
 
GR Herr Englbrecht merkte an, dass auf der Karte der "Mooshof" fehlt. Obermassing ist drauf, aber der Mooshof fehlt.
GR Herr Biener fragte nach, in welcher Art und Weise das die Haushalte bekommen.
Frau Spangler, die Haushalte bekommen Glasfaser ins Haus.
Herr Biener, was kostet so viel?
Frau Spangler, Tiefbau ist das Meiste.
GR Herr Haase: Müssen das die Grundstückseigentümer selbst beantragen?
Frau Spangler, die Eigentümer werden informiert, der Eigentümer muss damit einverstanden sein, dass man auf das Grundstück muss.
Herr Haase, und wenn der Eigentümer keinen Glasfaseranschluss haben möchte?
Frau Spangler, wenn der Eigentürmer kein Glasfaser haben möchte, muss er eine Verzichtserklärung unterschreiben.
GR Herr Biener, es werden 418 Haushalte damit versorgt. Ist das sinnvoll? Sollte es nicht flächendeckend sein?
Frau Spangler, die ganzen Neubaugebiete sind nicht mit dabei, es sollten alle Haushalte gedeckt sein.
GR Herr Haase, jetzt ist es Kupfer, wie bekommt man Glasfaser?
Frau Spangler, Gebäudeverteiler wird gesetzt.
GR Herr Haselbeck, wann findet das statt?
Frau Spangler, Tiefbausschreibung muss noch abgewartet werden. Dieses Jahr nicht mehr. Es gibt viele Mölichkeiten der Ausschreibung. Da aber Thalmassing als Topstandort gilt, haben wir gute Chancen.
GR Herr Haselbeck, wäre 2025 realistisch?
Frau Spangler, könnte so sein
GR Frau Reis, wichtig ist, dass wir die Fördergelder nicht versäumen!
Frau Spangler, nein. Wichtig ist, dass die Förderanträge jetzt gestellt werden. Nach dem 15.10.2023 wird das nach Dringlichkeit entschieden. Deshalb jetzt Anträge stellen.
GR Herr Haase, wir haben gut vorgesorgt.
Frau Spangler, das stimmt.
1. Vorsitzender, noch weitere Fragen oder Hinweise?
Keine.

Beschluss:
Vor diesem Hintergrund beschließt die Gemeinde Thalmassing folgendes:
 
a. Die LNI wird dazu ermächtigt, die notwendigen Förderanträge und einen gesamthaften Antrag für das jeweilige Cluster mit dem Bundeszuwendungsgeber abzustimmen und den formellen Antrag vorzubereiten sowie einzureichen.
 
b. Die LNI wird im Übrigen dazu ermächtigt, die Förderanträge und den gesamthaften Antrag für das jeweilige Cluster mit dem Landeszuwendungsgeber für die Kofinanzierung des Freistaats Bayern nach Vorliegen des Bundesförderbescheids abzustimmen und den formellen Antrag vorzubereiten sowie einzureichen.
 
c. Die LNI wird schließlich ermächtigt, die bewilligten Bundes- und Landesfördermittel sowie den von der Gemeinde zu zahlenden Eigenanteil zweckgebunden für den Auf- und Ausbau der Breitbandinfrastruktur im Gemeindegebiet zu nutzen und die Mittelverwendung ordnungsgemäß zu dokumentieren sowie nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
14
 

 



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Gemeinde Thalmassing
Kirchweg 1, 93107 Thalmassing
Tel.: 09453 9934-0
E-Mail: gemeinde.thalmassing@thalmassing.de
Gemeinde Thalmassing
Kirchweg 1 · 93107 Thalmassing · Tel.: 09453 9934-0 · gemeinde.thalmassing@thalmassing.de
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