Antrag auf Baugenehmigung gemäß Art. 64 BayBO für den Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 91/14 der Gemarkung Wolkering
Sachvortrag:
Die Bauherren beantragen den Neubau einer Doppelgarage.
Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "An der Weilloher Straße".
Festsetzung im Bebauungsplan:
Als Grundrissform sind rechtwinklige Grundrisse zulässig. Die Firstlinie ist parallel zur längeren Gebäudeseite anzulegen. Dachneigung, unterschiedliche Dachneigungen an einer Dachseite.
Befreiungen / Abweichungen:
Das Garagendach soll in Form und Gestaltung an das bestehende Hausdach angepasst werden, um eine einheitliche Optik zu schaffen
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.
Die Erschließung ist gesichert.
Beschluss:
Zu o. g. Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
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