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öffentlich


Genehmigung des Defizitvertrages zwischen der Gemeinde Thalmassing und dem Bayerischen Roten Kreuz (Kreisverband Regensburg)



Sachvortrag:
In der Anlage zur Sitzungsladung erhielten die Gemeinderatsmitglieder den Defizitvertrag mit der Bitte um Kenntnisnahme und Durchsicht. Derzeit sei geplant, dass die Krippe Mitte Juli in Betrieb gehe. Gemeinderat Matthias Englbrecht, fragte zwecks der Gebührenhöhe nach. Der Vorsitzende teilte mit, dass sich am 10.07.2023 die Träger treffen, um eine möglichst gleiche Gebührenhöhe festzulegen. Die Gebührenhöhe wird dann noch im Juli bekannt gegeben. Gemeinderätin Ramona Meyer bestätigte die Gebührenanpassung. Als sie ihr Kind letztens im Bonifaz-Wimmer-Kindergarten anmeldete, wurde bereits gesagt, dass die Gebühren steigen werden. Weiter fragte Herr Englbrecht an, es stehe im Vertrag, dass die Gemeinde über den Defizitvertrag auch Gehälter der Beschäftigten übernimmt, wenn die Einrichtung noch nicht geöffnet habe. Der Vorsitzende bestätigte dies. Das Personal solle sich ja auch erst einmal kennenlernen, bevor der Betrieb losgeht.
 
Sobald es Neuigkeiten gibt, wird der Gemeinderat wieder informiert.
 

Beschluss:
Nachfolgender Defizitvertrag wird hiermit genehmigt:
 
Zwischen der Gemeinde Thalmassing
vertreten durch den1. Bürgermeister, Raffael Parzefall
 
und dem
 
Bayerischen Roten Kreuz, Kreisverband Regensburg,
vertreten durch den Kreisgeschäftsführer, Björn Heinrich
 
wird folgender
 
D I E N S T L E I S T U N G S V E R T R A G
 
betreffend die Betriebsträgerschaft eine Kindertageseinrichtung
 
geschlossen:
 
 
Präambel
 
Um die bedarfsgerechte Ausstattung mit Kindertagesbetreuungsplätzen sowohl entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, als auch und insbesondere entsprechend den kommunalpolitischen Zielsetzungen der Gemeinde Thalmassing sicherzustellen und dem Wunsch- und Wahlrecht von Eltern auf ein plurales Angebot von Kindertageseinrichtungen zu entsprechen, hat sich die Gemeinde entschlossen, eine weitere Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe als Übergangslösung) zu errichten und die Betriebsträgerschaft dem BRK Kreisverband Regensburg zu übertragen.
 
In der Erkenntnis, dass es in jedweder Kindertageseinrichtung um Bildung, Erziehung und Betreuung geht, werden in dieser Einrichtung die Kinder durch geeignetes Fachpersonal betreut, gebildet und durch individuelle erzieherische Hilfen gefördert.
 
Das Bayerische Rote Kreuz, Kreisverband Regensburg erklärt sich bereit, entsprechend den nachfolgenden Regelungen die Betriebsträgerschaft eigenverantwortlich zu übernehmen, das notwendige Fachpersonal anzustellen und einen reibungslosen Betriebsablauf zu sichern.
 
§ 1
Gegenstand des Vertrages
 
Die Gemeinde Thalmassing hat eine Übergangs-Kinderkrippe mit entsprechenden Außenanlagen errichtet und die erforderliche Inneneinrichtung beschafft. 
Betriebsträger ist das Bayerische Rote Kreuz, Kreisverband Regensburg. Das BRK verpflichtet sich, die Einrichtung nach den gesetzlichen Bestimmungen (BayKiBiG und AVBayKiBiG) und den inhaltlichen Vorgaben (Bayerischer Bildungs- und Erziehungsplan) zu betreiben.
 
Geplant ist, dass die Kinderkrippe im Juli 2023 in Betrieb geht.
Sollte sich die Eröffnung wegen der nicht rechtzeitigen Aufstellung der Containeranlage und / oder der noch nicht gelieferten Ausstattung (Möbel / Spielsachen) verzögern, aber trotzdem schon Personal eingestellt sein, übernimmt die Gemeinde Thalmassing die Kosten für dieses.
 
§ 2
Nutzen und Lasten
 
Mit der Überlassung wird das Recht zur Nutzung übertragen. Die Tragung sämtlicher Lasten an dem Grundstück und Gebäude verbleibt beim Grundstücks- bzw. Gebäudeeigentümer.
 
§ 3
Besitz und Eigentum
 
Das Bayerische Rote Kreuz, Kreisverband Regensburg verpflichtet sich, den überlassenen Besitz nur für Zwecke des Betriebs einer Kindertageseinrichtung - Kinderkrippe - zu nutzen. Grundstück und Infrastruktur verbleiben im Verwaltungsvermögen der Gemeinde Thalmassing.
 
§ 4
Dauer der Vereinbarung
 
Die Überlassung erfolgt auf unbestimmte Zeit ausschließlich für den unter § 1 genannten Zweck.
 
§ 5
Ende der Vereinbarung
 
 Die Nutzungsüberlassung endet durch Kündigung oder Vertragsende.
 
Die Nutzungsüberlassung endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn das Bayerische Rote Kreuz, Kreisverband Regensburg den Betrieb der Kindertageseinrichtung in Absprache mit der Gemeinde Thalmassing einstellt. Die Einstellung des Betriebs ist nur zum Ablauf eines Bildungsjahres (31. August) möglich. Sofern der Betrieb im Sinne eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB durch einen anderen Träger fortgeführt wird, wird der Zeitpunkt der Übergabe mit in der Betriebsübergangsvereinbarung geregelt.
 
§ 6
Kündigung
 
Diese Vereinbarung ist frühestens nach Ablauf von fünf Jahren kündbar. Die Vereinbarung endet automatisch mit Umzug in das neu zu errichtende Kinderhaus.
Für beide Vereinbarungspartner wird die Kündigungsfrist entsprechend den Terminen lt. § 5 dieser Vereinbarung auf 12 Monate festgesetzt.
Ungeachtet dessen kann diese Vereinbarung von den Vertragsparteien jeweils ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
·         eine Vertragspartei ihren Pflichten aus dieser Vereinbarung trotz Abmahnung nicht erfüllt, und/oder
·         wenn einer Vertragspartei ein weiteres Festhalten an dieser Vereinbarung nicht länger zugemutet werden kann.
Kündigungen bedürfen der Schriftform.
 
§ 7
Überlassung an Dritte
 
Die Überlassung an Dritte ist ausgeschlossen.
 
§ 8
Nutzungsentgelt, Instandhaltung
 
Für die Nutzung der Einrichtung entstehen dem BRK Kreisverband Regensburg keine Kosten.
 
Die Sicherung des allgemeinen Verkehrs zum/am überlassenen Grundstücksteil (u.a. Winterdienst) und die Instandhaltung des Gebäudes obliegen der Gemeinde Thalmassing als grundbesitzverwaltende Behörde. Sofern Nebenkosten anfallen (Strom, Wasser, Abwasser, etc.), gehen diese zu Lasten des Betreibers. Schäden, für deren Beseitigung die Gemeinde zuständig ist, sind unverzüglich anzuzeigen.
 
§ 9
Betriebskosten
 
Das Bayerische Rote Kreuz, Kreisverband Regensburg übernimmt im Übrigen sämtliche mit dem Betrieb der Kindertageseinrichtung verbundenen Kosten. Für den Abschluss von Vereinbarungen mit Kostenträgern (Zuschussgebern, Elternbeiträge, etc.) hat es selbst Sorge zu tragen.
§ 10
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
 
Das Bayerische Rote Kreuz, Kreisverband Regensburg ist verantwortlich für die Einhaltung aller mit dem Betrieb der Kindertageseinrichtung verbundenen gesetzlichen und sonstigen Vorschriften. Die grundbesitzverwaltende Gemeinde Thalmassing bzw. die entsprechende Dienststelle wird insoweit von jeder Haftung und Verantwortung freigestellt.
§ 11
Anstellungsschlüssel
 
Der BRK Kreisverband Regensburg als Träger der Kindertageseinrichtung hält die gesetzlichen Vorgaben und die inhaltliche Rahmenkonzeption des Bayerischen Bil-dungs- und Erziehungsplans ein. Bezüglich der Personalausstattung wird im Einvernehmen mit der Gemeinde vom Mindest-Anstellungsschlüssel von 1:10 entsprechend der Empfehlung des Bayerischen Sozialministerium abhängig vom Altersspektrum und der sozialen bzw. ethischen Zusammensetzung der betreuten Kinder abgewichen und versucht, einen Anstellungsschlüssel von 1:8 bis 1:8,5 zu realisieren. Entsprechend § 15 dieser Vereinbarung gilt ein Anstellungsschlüssel von bis zu 1:8 als unschädlich für den Ausgleich des ungedeckten Betriebsaufwands durch die Gemeinde Thalmassing.
 
§ 12
Flexibilisierungsmaßnahmen
 
Sollten aufgrund der Berufstätigkeit von Eltern(teilen) Flexibilisierungsmaßnahmen hinsichtlich des Betriebs der Kindertageseinrichtung (Öffnungszeiten) erforderlich werden, werden derartige Maßnahmen vorher mit dem Elternbeirat der Kindertageseinrichtung gem. BayKiBiG und AVBayKiBiG abgestimmt und mit vorheriger Zustimmung der Gemeinde Thalmassing vor ihrer endgültigen Realisierung erprobt, insbesondere hinsichtlich ihrer Auswirkungen, ob sie mit dem Wohl der Kinder und Mütter/Väter vereinbart sind.
 
§ 13
Einteilung der Kindertageseinrichtung/Öffnungs- und Schließzeiten
 
Die Kindertageseinrichtung wird von Kindern laut Betriebserlaubnis belegt, normalerweise sind das Kinder im Alter ab einem Jahr bis zum Übertritt in den Kindergarten. Die Öffnungszeiten orientieren sich an den durch eine Bedarfsabfrage ermittelten Bedarfen der Eltern. Die Schließzeiten werden mit dem Elternbeirat abgesprochen.
 
§ 14
Belegung der Plätze
 
Die Aufnahme und Platzvergabe erfolgt durch das Bayerische Rote Kreuz, Kreisverband Regensburg. Die Gemeinde Thalmassing und das Bayerische Rote Kreuz verständigen sich auf eine Prioritätenliste hinsichtlich der Aufnahme in die Kindertageseinrichtung, sofern mehr Plätze nachgefragt werden als vorhanden sind. Kinder von Eltern, deren Aufenthaltsgemeinde die Gemeinde Thalmassing ist, haben unbeschadet anderer Kriterien stets Vorrang. Kinder aus Nachbargemeinden können in Absprache mit der Gemeinde nur bei freien Platzkapazitäten aufgenommen werden.
 
§ 15
Betriebskostenendabrechnung
 
(1)   Soweit beim Betrieb der Kindertageseinrichtung nach Abzug der Einnahmen von den Ausgaben ein ungedeckter Betriebsaufwand verbleibt, wird dieser von der Gemeinde Thalmassing zu 80% getragen. Eine entsprechende Endabrechnung der Betriebskosten legt der Betriebsträger, einschließlich sämtlicher begründeter Unterlagen (z. B. Belege, Barkassenbücher, Kontoauszüge, .) spätestens 6 Monate nach Ablauf eines Kalenderjahrs (= Haushaltsjahr) vor. Der Betriebsträger unternimmt alles, um einen ungedeckten Betriebsaufwand zu vermeiden bzw. diesen möglichst gering zu halten.
 
(2)   In die Ausgaben der Kindertageseinrichtung wird am Ende eines Haushaltsjahres eine 5%ige Verwaltungspauschale (berechnet aus den Gesamterlösen) eingerechnet, sofern Verwaltungskosten nicht gesondert ausgewiesen werden. Diese Pauschale deckt insbesondere die Kosten des Trägers für die Geschäftsführung, die Personalverwaltung und Buchhaltung sowie die fachliche Beratung des pädagogischen Teams.
§ 16
Prüfung
 
Es steht den örtlichen und überörtlichen Prüfungsorganen der Gemeinde Thalmassing frei, die Betriebsabrechnung mit den begründeten Unterlagen anzufordern. Das BRK ist dabei verpflichtet die angeforderten Unterlagen bei der Verwaltung der Gemeinde Thalmassing zur Prüfung Einsicht zu gewähren bzw. der Gemeinde Thalmassing auszuhändigen.
 
§ 17
Weitere Festlegungen
 
Aufnahme und Betreuungszeit
Es werden Kinder laut Betriebserlaubnis aufgenommen. Mit Übertritt in den Kindergarten verlassen die Kinder die Einrichtung. Die Einrichtung bleibt an maximal 30 Tagen im Jahr geschlossen
 
 
Das Bayerische Rote Kreuz, Kreisverband Regensburg, und die Verwaltung der Gemeinde Thalmassing verständigen sich - entsprechend dem BayKiBiG unter Beteiligung des Elternbeirats - einvernehmlich auf
- ein Verfahren zur Platzvergabe
- die Höhe der Elternbeiträge
- die Öffnungszeiten sowie die Ferienregelung.
 
§ 18
Änderungen des Vertrages
 
Sämtliche Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam wären, berühren sie die Wirksamkeit des Vertrages als Ganzes nicht. Es ist eine, der unwirksamen Bestimmungen dem Sinne und der wirtschaftlichen Bedeutung nach, möglichst nahekommende andere Bestimmung zwischen den Parteien zu vereinbaren.
 
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
16
 

 



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Gemeinde Thalmassing
Kirchweg 1, 93107 Thalmassing
Tel.: 09453 9934-0
E-Mail: gemeinde.thalmassing@thalmassing.de
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